Sachkunde und Wesenstest

Für eine Terminanfrage erreichen Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter Mobil 0162-6919684.

Als sachverständige Stelle im Sinne des Landeshundegesetzes NRW bin ich durch eine Prüfung vorm Landesamt für Natur- Umwelt und Verbraucherschutz NRW berechtigt, Sachkunde- und Verhaltensprüfungen durchzuführen.

 

Sachkundenachweis für Hunde gemäß § 10 (1) und § 11 LHundG NRW

Das Landeshundegesetz verlangt vom Besitzer eines Hundes bestimmter Rassen* und großer Hunde den Nachweis, dass er /sie über die dazu nötige Sachkunde verfügt, diesen zu Halten. Hierzu wird das theoretische Wissen zur Hundehaltung überprüft.

Informationen:

Als große Hunde gelten die, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht von 20 kg erreichen.

 

Zur Vorbereitung auf den Sachkundenachweis finden Sie hier:

 

Übungsbögen und deren Lösungen

 

 

In der Prüfung erhalten Sie 30 Fragen auszugsweise, die zu 2/3 korrekt beantwortet werden müssen.

Der Termin findet i.d.R. online statt. Sie benötigen dazu ein Gerät mit Kamera und Micro. Außerdem eine stabile Internetverbindung.

Wesenstest für § 10 (1) Hunde:

Für Hunde bestimmter Rassen sieht das LHundG eine Maulkorb- und Leinenpflicht vor, außer es wird von einer anerkannten Stelle der Nachweis der Ungefährlichkeit des Hundes erbracht. Dieser Nachweis erfolgt durch eine Verhaltensprüfung durch einen Sachverständigen.

 

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt, um dort die Befreiung von der Maulkorb- und / oder Leinenpflicht zu beantragen.

 

Hunde bestimmter Rassen*:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasiliero
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.